Gitta Beimfohr
· 09.12.2025
300 Einwände haben bereits dazu beigetragen, dass der erste Entwurf der neuen Landschaftsschutzgebietsverordnungen in Miesbach überarbeitet werden musste und damit eine generelle 1,5 Meter-Regelung aus dem Text gestrichen wurde.
Doch nun liegt der zweite Entwurf der Verordnungen vor und darin wird ein Zonierungskonzept verfolgt. Das bedeutet: Der Landkreis Miesbach möchte bis Ende 2026 innerhalb der Landschaftsschutzgebiete Zonen definieren, in denen das Radfahren auf Wegen unter 1,5 Metern Breite verboten werden soll. Sperrungen sind also immer noch nicht vom Tisch. Im Gegenteil. Es gibt jetzt sogar eine Klausel, dass es automatisch zu einer pauschalen Sperrung aller Wege in den Schutzgebieten unter 1,5 Metern kommen soll, wenn sich der Kreistag nicht auf definierte Zonen einigen kann.
Die DIMB AG Bayerische Voralpen beklagt vor allem, dass sich Radfahrverbände und -vereine bei der Festlegung der geplanten Zonen nicht einbringen dürfen. Daran beteiligt sind ausschließlich Vertreter von Land- bzw. Almwirtschaft, Forst und Jagd. Laut DIMB könnte dahinter eine “Abseitsfalle” mit Streckensperrungen lauern, für die es gar keine Begründung gibt:
“Sofern sich der Kreisrat nicht auf definierte Zonen verständigen kann, tritt eine pauschale Sperre aller Wege unter 1,5 Metern für das Radfahren in Kraft. Richtig wäre unserer Ansicht nach, das Pferd genau andersherum aufzuzäumen. Wenn sich der Kreistag nicht einigen kann, gilt weiterhin die Regelung des Naturschutzgesetztes und es wird keine pauschale Einschränkung des Radfahrens geben. Dazu kommt, dass im Fall der kompletten Sperrung eben auch Bereiche gesperrt würden, die durch die Zonierung nicht betroffen wären. Dies entbehrt unserer Ansicht nach jeglicher Verhältnismäßigkeit, Wirksamkeit und Nachvollziehbarkeit.”
Hier die Vorlage für deine persönlichen Einwände, die du bequem per Mail an
umweltrecht@lra-mb.bayern.de richten kannst:
Betreff: Bedenken und Anregungen zur Bekanntmachung gem. Art. 52. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz zu den Verfahren zur Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete „Oberes Leitzachtal und Umgebung bei Bayrischzell“, „Schliersee und Umgebung“, „Spitzingsee und Umgebung“, „Tegernsee und Umgebung“ und „Weißachtal und Umgebung im westlichen Mangfallgebirge“
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben nehme ich die Möglichkeit wahr, im Rahmen der Auslegungsfrist zu o.g. Verfahren Stellung zu nehmen und meine Bedenken und Anregungen gegenüber dem Landratsamt vorzubringen.
Insbesondere möchte ich Widerspruch gegen das pauschale Verbot gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 6, Wege mit einer Breite unter 1,5 Metern nicht mehr mit dem Rad befahren zu dürfen bzw. der Zonierung mittels einer noch ausstehenden Ergänzungsverordnung, einlegen.
Meine Bedenken im Einzelnen:
HIER EINTRAGEN - Was stört dich an der Regelung? Wo betrifft dich die Regelung evtl. persönlich?
Ich bitte Sie weitere eingehende Bedenken betroffener Personen sorgfältig zu prüfen und zu berücksichtigen und spreche mich gleichzeitig dafür aus, relevante Vereine und Verbände (z. B. DAV, DIMB und BRV) aktiv in den weiteren Prozess einzubeziehen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift (handschriftlich bei postalischem Versand)]
[Vor- und Nachname]
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Neue Landschaftsschutz-Verordnung im Landkreis Miesbach - das klingt nach einem kleinen, regionalen Unheil für Biker am Tegernsee. Doch es gibt gute Gründe, warum sich DIMB und DAV hier zusammentun und ihre Kräfte bündeln: Es droht eine 1,5-Meter-Regelung in Bayern!
Das Gerangel um mögliche Wegsperrungen für Mountainbiker im bayrischen Landkreis Miesbach spitzt sich zu. Seit Frühjahr 2025 kämpft die lokale Bike Community südöstlich von München gegen ein drohendes Wegbreiten-Gesetz, wie man es sonst nur aus Baden-Württemberg kennt (BIKE berichtete).
Trotz 300 Eingebungen von Mountainbikern, sowie Vertretern aus Gastgewerbe, Tourismus, Wirtschaft und Industrie und eines gemeinsam veröffentlichten Positionspapiers von DIMB und DAV, sollen in der zweiten Auslegung der neuen Miesbacher Verordnung sogar die 35 ursprünglich zugesagten Ausnahme-Trails für Mountainbiker gestrichen werden. Demnach wäre das Biken auf unter 1,5 Meter breiten Wegen in diesen fünf von sechs Landschaftsschutzgebieten im Landkreis Miesbach künftig generell untersagt:
Besonders ärgerlich: Trotz wiederholter Angebote zum Dialog und zur Mitarbeit wurden DIMB und DAV in die Erarbeitung der neuen Verordnung nicht ernsthaft mit einbezogen. Daher entschieden sich die beiden großen Verbände selbst zur Veröffentlichung eines Positionspapiers und einer gemeinsamen Presseerklärung. Darin betonen Thomas Holz (DIMB) und Nicolas Gareis (DAV): “Wir lehnen eine Wegebreitenregelung als pauschale Sperrung grundsätzlich entschieden ab, sind aber für andere Lenkungsvarianten mit Einzelfallbetrachtung offen.“
Hierbei stützen sich die beiden Mountainbiker-Vertretungen auf das geltende Bayerische Naturschutzgesetz, in dem es heißt, dass “die Aufnahme einer bestimmten Wegebreite in die Vollzugsbekanntmachung abzulehnen ist”.
Tatsächlich engagieren sich DIMB und DAV bereits seit 2021 im Landkreis Miesbach, um dort im Auftrag der Alpenregion Tegernsee Schliersee (ATS) ein Mountainbike-Konzept zu entwickeln. Doch unabhängig davon hatte ein Verwaltungsgericht in einem ganz anderen Fall die in Miesbach noch geltenden Landschaftsschutz-Verordnung aus den 1950er-Jahren als überholt kritisiert und eine rechtssichere, praxistaugliche Neuversion gefordert. Und an dieser Überarbeitung arbeitet nun seit drei Jahren ein Arbeitskreis mit Vertretern aus Kreistag, Land- und Forstwirtschaft, Landratsamt und Untere Naturschutzbehörde. Nur die Interessensvertretungen der Mountainbiker wurden nicht mit einbezogen.
DIMB und DAV durften ihre Position zu Beginn zwar vorbringen - nämlich: keine pauschale Wegbreiten-Regelung, sondern gezielte Lenkung durch ein attraktives Angebot (wie es in anderen Regionen seit Jahren mit Erfolg praktiziert wird). Doch leider hatte das keine Auswirkungen und auch keinen Kompromissvorschlag zur Folge.
Aufgrund lauter Proteste Vorort und diversen Medienberichten (auch in Fernsehen und Radio) wurde das Thema Mountainbike in der vergangenen Woche vom Arbeitskreis nun doch nochmal aufgegriffen. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes vom 24. Oktober:
“Unterstützt von Thorsten Schär (REO, Anm. d. Red: Regionalentwicklung Oberland und Projektleiter Steuerungsgruppe MTB) wurde das Mountainbike-Thema intensiv diskutiert. Auftrag des Kreistags an die Verwaltung und Wunsch des Umweltausschusses ist es, das MTB-Thema direkt in den LSG-Verordnungen zu regeln. Seitens der REO bestehen Bedenken, dass bei pauschalen Sperrungen die wenigen existierenden legalen Strecken überfrequentiert werden könnten, dadurch ein Weiterbetrieb bei deutlich erhöhtem Pflegeaufwand erschwert würde und ein „Fleckenteppich“ an Sperrungen schwer kommunizierbar und überprüfbar wäre.
Es wurden daher verschiedene Ansätze geprüft: Eine Möglichkeit wäre die pauschale Sperrung aller Wege unter 1,5 m, mit Ausnahmen für bereits legalisierte Trails und ausgeschilderte MTB-Routen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit das Thema in einem eigenständigen Konzept zu regeln, basierend auf Art. 31 des Bayerischen Naturschutzgesetzes, anstatt in den LSG-Verordnungen. Die Frage ist nur, ob die Umsetzung einer solchen Regelung von der Verwaltung administrativ bewältigt werden könnte.
Die Diskussion wird in der nächsten Sitzung fortgesetzt, bevor der Kreistag abschließend entscheidet.”
Die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB) bezweifelt, dass eine pauschale Wegbreiten-Regelung verfassungskonform ist und behält sich rechtliche Schritte vor. Man warte nun auf das Ergebnis der nächsten Arbeitskreis-Sitzung, in der laut Landratsamt nochmal alle bisher eingereichten Eingebungen geprüft werden sollen. Dann steht eine Reaktion des Kreistags auf die zweite Auslegung der Verordnung an.
Doch es sieht nicht gut aus: Der Umweltausschuss hatte in seiner letzten Sitzung bekräftigt, an der 1,5-Meter-Regelung festhalten zu wollen. Die Naturschutzverwaltung sehe offenbar „eine Vorschrift zur Steuerung des Erholungsverkehrs als erforderlich an“. Die DIMB hält dagegen mit dem Argument, dass genau solche pauschalen Fahrverbote Konflikte auf Wegen erst heraufbeschwören, auf denen es aktuell gar keine gibt. „Bis heute konnten uns auch keine konkreten naturschutzfachlichen Gründe, welche die großflächige Einschränkung für Radfahrende im Landkreis Miesbach rechtfertigen würden, dargelegt werden.“, so Nicolas Gareis vom DAV
Laut Landratsamt sollen dem Kreistag nach der abschließenden Arbeitskreis-Sitzung nun drei Varianten für eine zweite Auslegung vorgelegt werden: eine “Zonierung”, überhaupt keine Sperrung oder die generelle Sperrung aller Wege unter 1,5 Metern Breite.
Wir bleiben dran und werden nach der nächsten Sitzung berichten.